Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metzgerei Hüsch
- Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von der
Metzgerei Hüsch angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen,
Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die
Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde
zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Metzgerei Hüsch, erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.
Die Metzgerei Hüsch, ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu
ändern oder zu ergänzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die
Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Angebot, Saisonale Abweichungen
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren
Beschreibungen sind möglich, da die von der Metzgerei Hüsch angebotenen Speisen, wie z.B. Obst,
teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt unterliegen. Wir behalten uns vor Teile
der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne
Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.
Der jeweilige Angebots-Prospekt verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
- Bestellung
Ihre Bestellung sollte spätestens 3 Werktage vor Liefertermin, bei der Metzgerei Hüsch, per E-Mail,
Fax, Post, Telefon oder persönlich erfolgen. Beachten Sie dabei, dass unsere Kapazitäten begrenzt
sind. Der Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit
Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse, so frühzeitig als möglich aufzugeben.
Eine Verminderung der vereinbarten Bestellmenge muss der Metzgerei Hüsch mindestens
3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
Eine Erhöhung der Bestellmenge kann die Metzgerei ablehnen, sofern diese nicht innerhalb von
3 Werktagen vor dem Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche
Verabredungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu
haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
- Anzahlung
Ab einem Auftragswert von mindestens € 1000,- behält sich die Metzgerei Hüsch das Recht für den
Erhalt einer Anzahlung von 50%, mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, vor.
- Preise und Bezahlung
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro,
ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche
Nebenkosten. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Mengen und die dort
beschriebenen Lieferzeiträume und -wege.
Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart bei
Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen
Aushändigung der Ware zu kassieren. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder Rechnung.
Auf persönliche Vereinbarung akzeptieren wir auch die Bezahlung durch Überweisung, auf unser
Geschäftskonto, innerhalb 10 Tagen nach Lieferung bzw. erbrachter Dienstleistung.
Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung.
Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und
Dienstleistung. Auf Rechnungen die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum nicht beglichen
sind, ist die Metzgerei Hüsch berechtigt Verzugszinsen zu erheben.
- Lieferbedingungen
Erfolgt die Lieferung durch uns, so wird sie innerhalb von der Verbandsgemeinde Gebhardshain mit
einer Lieferpauschale in Höhe von Euro 5,- pro An- und Abfahrt berechnet. Für Lieferungen
außerhalb der Verbandsgemeinde erheben wir eine zusätzliche Kilometerpauschale. Die Höhe richtet
sich nach der jeweiligen Entfernung.
- Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten
Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem
Personal. Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, die wir selbst bei großer
Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Für Zeitverschiebungen und dadurch entstehende Schäden, die
durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und
quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und
Dienstleistungen, auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw.
Rechnung.
Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen,
nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit
wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige
Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu
berechnen.
- Leihwaren /Leihzubehör /Partybedarf
Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und
Platten. Diese werden nach Terminvereinbarung von unserem Fahrer wieder abgeholt. Der Kunde
hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns
abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns
vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung
zu stellen.
Leihware die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer
Bestimmungen, gereinigt zurückzugeben.
- Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw.
Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach
Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für
Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.
Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu
benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen,
nachgeliefert werden können.
Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen
Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw.
Minderleistungen erst später beanstandet werden. Die Metzgerei Hüsch gewährleistet, dass die
verkaufte Ware bzw. gemieteten Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die
vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben.
Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder
sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsgemäßen
Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung
unzumutbar erschwert wird. Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn
die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflichten für die Leihwaren durch die Metzgerei Hüsch oder ihrer Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen beruhen.
- Rücktritt
Der Besteller hat das Recht bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im
Falle des Rücktrittes, der schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren
vereinbart. Bis 1 Woche vor Veranstaltungsdatum – 50% der anfallenden Kosten. Bis 2 Werktage vor
Veranstaltungsdatum – 75% der Kosten. Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
- Haftung
Eine Haftung der Metzgerei Hüsch im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den
Warenwert.
Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für
Beschädigung und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe
die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte
Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet.
- Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.
Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rosenheim
Gerichtsstand ist Betzdorf
Westerwald Metzgerei Hüsch’s Landkost – Wissener Str. 12 – 57520 Rosenheim
Inhaber: Thomas Hüsch